Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Einkommensteuer

Reinigungskosten bei Straßenbahnfahrer

Montag, den 31. August 2009 (Harald Büring)

Sind die Waschkosten für die privaten Kleidungsstücke eines Straßenbahnfahrers abzugsfähig, die mit einem kleinen Emblem des Verkehrsunternehmens versehen sind?

© Falko Matte - Fotolia.com

© Falko Matte - Fotolia.com

Die Kosten für den Kauf und die Reinigung von Kleidung können nur dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um Dienstkleidung handelt. Hierzu reicht es nicht aus, dass sie während der Arbeitszeit getragen und verschmutzt wird. Vielmehr muss es sich um typische Berufskleidung handeln, die ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und geeignet ist (wie z.B. eine Uniform oder eine bestimmte Amtstracht).

Hierfür reicht es nicht aus, wenn die Kleidung eines Straßenbahnfahrers lediglich mit einem 1,5 cm x 4 cm großen Firmenemblem des jeweiligen Verkehrsunternehmen versehen ist. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az. 12 K 839/08). Dabei spielt es keine Rolle, dass der Arbeitgeber das Tragen von gewöhnlicher Kleidung während der Arbeitszeit angeordnet hat. Anders ist es unter Umständen nur, soweit die Kleidung während des Dienstes außergewöhnlich verschmutzt wird.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine Zugmaschine
  2. Sprachkurs für Lehrer



Einen Kommentar schreiben