Klage per E-Mail
Montag, den 31. August 2009 (Harald Büring)Kann eine Klage vor dem Finanzgericht per E-Mail erhoben werden?
Ob eine Klage vor dem Finanzgericht auch per E-Mail erhoben werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bislang nicht abschließend geklärt.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf soll das jedenfalls innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auch ohne eine sogenannte qualifizierte digitale Signatur möglich sein (Az. 16 K 572/09 E). Dies setzt allerdings voraus, dass es sich um keinen Entwurf handelt und seitens des Gerichtes kein Zweifel an der Authentizität des Erklärenden besteht.
Als Betroffener sollten Sie von dieser Möglichkeit allenfalls im Notfall und nach vorgehender Beratung zurückgreifen und eine Klage lieber per Fax einlegen. Vor allem sollten Sie zuvor die Rechtslage in Ihrem jeweiligen Bundesland abklären.
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