Abiturvorbereitung und Kindergeld
Samstag, den 29. August 2009 (Harald Büring)Steht Eltern auch bei der Abiturvorbereitung ihres volljährigen Kindes als Nichtschüler Kindergeld zu?
Für volljährige Kinder gibt es gewöhnlich Kindergeld, solange sie ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Hierzu gehört auch der Besuch eines Gymnasiums zwecks Erlangung der allgemeinen Hochschulreife durch Ablegen der Abiturprüfung.
Zuweilen verlassen jedoch Schüler vorzeitig ihre Schule, um sich z.B. eine Zeitlang im Ausland aufzuhalten. Soweit sie sich nachfolgend für die Abiturprüfung für Nichtschüler anmelden, muss die Familienkasse – zumindest ab diesem Zeitpunkt – auch Kindergeld gewähren. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. III R 26/06).
Für den Bezug von Kindergeld muss es nämlich ausreichen, wenn sich der Schüler ernsthaft auf diese Prüfung vorbereitet. Hierzu ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Vorbereitung innerhalb des regulären Unterrichtes erfolgt. Die fehlende schulische Mindestorganisation ist in diesem Fall kein Grund, um das Kindergeld zu verweigern. Denn hier erfahren die Eltern die gleiche Belastung, weil sie – ebenso wie bei einem normalen Schüler- für den Lebensunterhalt ihres Kindes aufkommen müssen.
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