Steuerbescheid im Müll- wegen Familienangehörigen
Mittwoch, den 26. August 2009 (Harald Büring)Was passiert, wenn der Steuerbescheid erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entdeckt wird, weil ihn die mit der Entgegennahme beauftragten Kinder in den Papiercontainer geschmissen haben?
Soweit Sie gegen Ihren Steuerbescheid nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt haben wird er normalerweise bestandskräftig und Sie können gegen ihn nichts mehr machen.
Anders ist das jedoch dann, wenn Sie dagegen Wiederseinsetzung in den vorigen Stand beantragen können. Dies setzt voraus, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben.
Davon ging das Finanzamt Hamburg bei einem Sachverhalt aus, in dem Eltern ihre Kinder mit dem Post holen beauftragt hatten. Diese nahmen einen Bescheid des Finanzamtes entgegen, warfen ihn jedoch in den Altpapiercontainer. Dies Verschulden der Kinder darf hier nach Ansicht der Richter gewöhnlich nicht den Eltern zugerechnet werden (Az. 5 K 64/09).
Allerdings ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig, weil gegen die Nichtzulassung der Revision ein Rechtsmittel eingelegt wurde.
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