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Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber und Finanzamt

Sonntag, den 23. August 2009 (Harald Büring)

Darf das Finanzamt für die Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber Steuern verlangen?

© Pixel-Fotolia.com

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Zuweilen übernehmen Arbeitgeber die Arbeitgeber die angefallenen Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter. Dabei sollten sie jedoch aufpassen, wie sie das machen. Ansonsten kann es passieren, dass das Finanzamt dies als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansieht.

Am besten sollte die Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt werden. Eine Besteuerung erfolgt nämlich in diesem Fall nicht, wenn die Teilnahme an der Fortbildung oder Weiterbildung aus beruflichen Gründen erfolgte und dies offensichtlich ist.

Wenn hingegen die Rechnung auf den Arbeitnehmer ausgestellt wird und der Arbeitgeber die Kosten erstattet, kassiert das Finanzamt dafür normalerweise Steuern. Anders ist das neuerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber vor der Durchführung der Maßnahme die Übernahme der Kosten zugesagt hat. Diese Erklärung sollte schriftlich erfolgen, damit Sie das dem Finanzamt im Zweifel auch nachweisen können. Wenn das Finanzamt Probleme macht, sollten Sie sich auf einen Runderlass der Senatsverwaltung in Berlin berufen (LSt-Nr. 46 vom 02.07.2009).


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