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Vermögenswirksame Leistungen und Kindergeld

Donnerstag, den 20. August 2009 (Harald Büring)

Wird bei der Beantragung von vermögenswirksamen Leistungen möglicherweise das Kindergeld bei volljährigen Kindern gestrichen?

© endostock - Fotolia.com

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Eltern erhalten für volljährige Kinder normalerweise nur Kindergeld, wenn diese eine Ausbildung durchlaufen und der Verdienst nicht zu hoch ist. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg braucht Ihr Kind aber nicht auf seine vermögenswirksamen Leistungen verzichten. Nach Ansicht der Richter wirkt sich der vom Arbeitgeber gezahlte Anteil nicht kindergeldschädlich aus- darf hiernach also nicht von der Familienkasse als Einkünfte angesehen werden(Az. 6 K 83/06). Ein begrüßenswertes Urteil. Schließlich hat Ihr Kind keinen Zugriff auf die vermögenswirksamen Leistungen und kann sie daher auch nicht zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes verwenden.

Leider hat jedoch das Finanzamt gegen diese Entscheidung Revision eingelegt. Die Sache ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen III R 23/09. Am besten sollten Sie gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Dabei sollten Sie das Finanzamt insbesondere auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof hinweisen.


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