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Lukrative Adoption

Mittwoch, den 19. August 2009 (Harald Büring)

Darf die Adoption eines Volljährigen als ein interessantes Steuersparmodell angesehen werden?

© AlienCat - Fotolia.com

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Auch die Adoption eines Erwachsenen sollte nur erfolgen, wenn man quasi als Ersatzeltern fungieren soll. Das bedeutet, dass man bereit sein muss, sein ganzes Leben sich gegenseitig beizustehen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die längst nicht jeder erfüllen kann.

Erst recht dann nicht, wenn diese vor allem deshalb durchgeführt wird, um Steuern – etwa bei der Durchführung einer Vermögensübertragung – zu sparen.

Aus diesem Grunde hat das Oberlandesgericht München sich auf die Seite der Vorinstanz gestellt – und einer Tante mit einem guten finanziellen Polster die Durchführung einer Adoption bei ihrem Neffen abgelehnt. Die Richter waren der Ansicht, dass hinreichende Anzeichen dafür sprachen, dass es der geldgierigen Tante vor allem um steuerliche Vorteile ging (Az. 31 Wx 49/08) So etwas ist ihrer Ansicht nach als sittenwidrig einzustufen und daher nach dem Gesetz nicht zulässig.


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