Kindergeld und Investitionsabzugsbetrag
Mittwoch, den 19. August 2009 (Harald Büring)Darf die Familienkasse wegen dem vom Kind in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag einfach das Kindergeld streichen?
Bei volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildung befinden, darf das Kind mit seinen Einkünften nicht den Grenzbetrag überschreiten. Sonst gibt es kein Kindergeld.
Wenn Ihr Kind neben seiner Ausbildung noch eine selbstständige Tätigkeit ausübt und Investitionen plant, darf es dafür auch Geld ansparen und dieses als Investitionsabzugsbetrag geltend machen.
Gegenüber der Familienkasse sollten Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass dieser Betrag nicht bei den Einkünften des Kindes aus seiner selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt werden darf. Wenn es Probleme gibt, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen – und im Zweifel erst mal einen Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen.
Denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes darf die Familienkasse eine Rücklage aus dem Vorgänger – der inzwischen abgeschafften Ansparabschreibung- nicht berücksichtigen (Az. III R 8/06).
Inwieweit dieses Urteil auch für den Investitionsabzugsbetrag von Bedeutung ist, ist leider noch nicht in der Rechtsprechung geklärt. Vieles spricht jedoch dafür, dass sie ebenfalls nicht von der Familienkasse als Einkünfte behandelt werden darf. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn das Kind die geplante Investition nicht rechtzeitig vornimmt.
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