Wehrpflicht und Kindergeld
Freitag, den 14. August 2009 (Harald Büring)Können Eltern auch dann noch Kindergeld kassieren, während ihre Kinder Wehrdienst oder Zivildienst ableisten?
Wenn Kinder zum Wehrdienst oder Zivildienst eingezogen werden, ärgern sich viele Eltern darüber, dass Ihnen während dieses Zeitraums kein Kindergeld zusteht. Dies hat der Gesetzgeber bewusst so gewollt, weil nach seiner Ansicht die Kinder wegen der mit der Ableistung dieser Dienstzeiten verbundenen Unterstützungsleistungen nicht auf der Tasche liegen.
Dies ist nach der Ansicht insbesondere des sächsischen Finanzgerichtes auch richtig so (Az. 8 K 1919/05 (Kg)). Zum einen lasse der Wortlaut der Regelungen im Kindergeldrecht keine andere Auslegung zu. Darüber hinaus seien diese Vorschriften – vor allem wegen der finanziellen Unterstützung der Kinder durch den Staat u.a. durch bezahlte Familienheimfahrten und Absicherung im Krankheitsfall – auch als verfassungsmäßig anzusehen.
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