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Elektronisches Fahrtenbuch

Montag, den 11. August 2008 (Harald Büring)

Inwieweit erkennt der Fiskus elektronisch geführte Fahrtenbücher an?

Wenn Ihnen Ihre Firma einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hat, unterstellt Ihnen das Finanzamt schnell eine private Nutzung. Um diesen Verdacht zu widerlegen, müssen Sie ein Fahrtenbuch in ordnungsgemäßer Form führen. Ansonsten versteuert das Finanzamt den angeblich damit verbundenen geldwerten Vorteil nach der 1% Regelung – auch wenn Sie überhaupt keine privaten Spritztouren gemacht haben. Da das Führen eines normalen Fahrtenbuches eine lästige und zeitraubende Angelegenheit ist, greifen Betroffene gerne auf elektronische Fahrtenbücher zurück.

In diesem Fall bekommen Sie häufig Probleme mit der Anerkennung. Das gilt vor allem dann, wenn die eingegebenen Daten nachträglich geändert werden können. Das hat zuletzt das Finanzgericht München am 22.04.2008 entschieden (Az. 14 K 166/07). Durch eine solche Aufzeichnung wird nach Auffassung der Richter nicht sichergestellt, dass die Eintragungen fortlaufend, lückenlos und zeitnah vorgenommen worden sind. Sie sollten also bei der Anschaffung eines Fahrtenbuches darauf achten, dass nachträgliche Änderungen nicht möglich sind oder wenigstens vom Programm protokolliert werden.


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Eine Reaktion zu “Elektronisches Fahrtenbuch”
  1. Sir_Udo

    Wer ein vollautomatisches elektronisches Fahrtenbuch sucht, das vom Finanzamt anerkannt wird, sollte mal auf dieser Seite kucken: http://travelcontrol-personal.de Das Ding ist einfach Spitze, vom TÜV geprüft, absolut zuverlässig und einfach zu bedienen. Ich habs im Web bei den Leuten gekauft, mit Einbau-Service und bin nach wie vor begeistert.



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