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Besteuerung von Rentnern und Kontrolle

Dienstag, den 4. August 2009 (Harald Büring)

Können Rentner, die irrtümlich keine Steuererklärung abgegeben haben, auf Nachsicht hoffen?

© AlienCat - Fotolia.com

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Vor allem Rentner, die neben ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung andere Einkünfte wie Betriebsrenten haben, sollten sich Klarheit darüber verschaffen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie können nicht damit rechnen, dass die Finanzämter sich großzügig zeigen- und auf Steuernachforderungen verzichten. Das hat die Finanzverwaltung nochmals klargestellt.

Die Finanzverwaltung verfügt jetzt über ein Verfahren, um Rentenbezugsmitteilungen auswerten zu können. Dies soll voraussichtlich im Oktober diesen Jahres geschehen. In der Rentenbezugsmitteilung ist aufgeführt, was der jeweilige Rentner an Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus betrieblichen Renten sowie aus privaten Leibrenten erhalten hat.

Das Bundesfinanzministerium warnt aber aufgrund der hohen Freibeträge für Alleinstehende und von Verheirateten vor unnötiger Panik. Es gehe nicht darum, die Rentner zu verdächtigen bzw. zu kriminalisieren. Betroffen könnten von dieser Maßnahme bis zu 5 Millionen deutscher Rentner sein. Wer lediglich nur eine durchschnittliche Rente  erziele, brauche sich keine Sorgen zu machen.


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