Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Aufwendungen   Ι   Einkommensteuer   Ι   Finanzamt

Aufwendungen für leerstehende Mietwohnung

Samstag, den 25. Oktober 2008 (Harald Büring)

Als Wohnungsvermieter müssen Sie sich in diesem Fall schon anstrengen, um das Finanzamt von Ihrer Einkünfteerzielungsabsicht zu überzeugen.

Als Vermieter steckt man gewöhnlich auch viel Geld in eine Mietwohnung, ehe man sie vermietet. Normalerweise können Sie Ihre Kosten dafür als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung erfolgreich geltend machen.

Wenn Sie hingegen wegen monatelangen Leerstandes Ihrer Wohnung Verluste fahren, müssen Sie nachweisen, dass Sie Einkünfte aus Vermietung erzielen wollen. Hierzu muss der Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und nicht später wieder entfallen sein.

Damit Ihnen das Finanzamt diesen Entschluss abnimmt, reichen keine Beteuerungen aus. Sie müssen sich auch ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemühen- und dies nach außen dokumentieren können. Das gilt auch dann, wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Not die Wohnung gleichzeitig zum Erwerb anbieten. Dies hat kürzlich das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az. 13 K 1896/05 E).


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Kindergeld und Jobberei neben dem Studium
  2. Kindergeld für Kind ohne Ausbildung
  3. Verluste als Vermieter und Liebhaberei
  4. Elektronisches Fahrtenbuch
  5. Unterhalt an mittellosen Lebensgefährten



Einen Kommentar schreiben