Besuch von kranken Angehörigen
Mittwoch, den 29. Juli 2009 (Harald Büring)Können die Kosten für Krankenbesuche bei Angehörigen steuerlich abzugsfähig?
Der Besuch von kranken Angehörigen ist häufig eine teure Angelegenheit. Das gilt z.B. dann, wenn sie auf Reisen sind oder weiter weg wohnen und dann wegen einer akuten Erkrankung in ein auswärtiges Krankenhaus eingeliefert werden. In diesem Fall können Sie Ihre Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nur dann als außergewöhnliche Belastungen erfolgreich geltend machen, wenn Sie sich bei den behandelnden Ärzten ein Attest besorgen. Aus diesem muss sich ergeben, dass Ihr Besuch für den kranken Angehörigen nicht nur eine nette Abwechslung ist, sondern wenigstens sein Leiden erträglicher macht (Az. III B 46/07).
Darüber hinaus sind die Kosten für einen Besuch nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes München nur dann abzugsfähig, wenn es Ihnen nicht objektiv zugemutet werde kann, dass Sie diese von Ihren kranken Angehörigen zurückfordern (Az. 7 K 4430/06). Von daher sollte er am besten z.B. als Hartz-IV Empfänger von der Hand in den Mund leben. Am besten besorgen Sie sich in jedem Fall ein Attest und lassen es auf einen Versuch ankommen.
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