Besteuerung von Zuschlägen bei Inanspruchnahme des Mutterschutzes
Samstag, den 25. Juli 2009 (Harald Büring)Dürfen Zuschläge für vom Arbeitgeber im Rahmen des Mutterschutzes bezahlte aber nicht geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit besteuert werden?
Wenn eine Frau aufgrund eines Beschäftigungsverbotes wegen Mutterschutzes vorübergehend in einem anderen Bereich arbeitet, aber trotzdem vom Arbeitgeber weiterhin einen Zuschlag für tatsächlich nicht geleistete geleiteter Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit erhält, sind diese Zuschläge aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht mehr steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI B 69/08).
Dies ergebe sich aus dem Wortlaut der maßgeblichen Norm, wonach nur Zulagen für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit steuerfrei sei. Hierdurch werden nach Ansicht der BFH-Richter keine Frauen diskriminiert. Steuerfreiheit der Zuschläge sei nur dann gerechtfertigt, soweit jemand zu erschwerten Bedingungen tätig sei.
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