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Absetzbarkeit von Kosten für Studium nach Ausbildung

Freitag, den 24. Juli 2009 (Harald Büring)

Inwieweit sind die Aufwendungen für ein Erststudium nach Abschluss einer Berufsausbildung als Werbungskosten abzugsfähig?

© Natalia Bratslavsky - Fotolia.com

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Normalerweise können die Kosten für ein Erststudium nur noch begrenzt als Sonderausgaben abgesetzt werden, während die Ausgaben für ein Zweitstudium gewöhnlich vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden müssen.

Umstritten war es jedoch, wie es mit den Aufwendungen für ein Erststudium nach dem Abschluss einer Berufsausbildung aussieht.

Hierzu hat jetzt der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die Kosten für ein solches Erststudium generell Werbungskosten darstellen. Es hob ein anderslautendes Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen auf. Das bedeutet, dass auch die Aufwendungen für ein Erststudium nach Absolvierung einer Berufsausbildung   vollständig abzugsfähig sind.

Als Betroffener sollten Sie gegen den Bescheid der Familienkasse Einspruch einlegen und auf diese Entscheidung des Bundesfinanzhofes unter Angabe des Aktenzeichens hinweisen (VI R 14/07).


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