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Umsatzsteuer bei Persönlichkeitstraining

Donnerstag, den 23. Juli 2009 (Harald Büring)

Muss bei der Teilnahme an einem Persönlichkeitstraining auch noch Umsatzsteuer bezahlt werden?

© bilderbox - Fotolia.com

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Wer etwas für seine Persönlichkeitsbildung tun möchte und dafür einen Kurs bucht, muss dafür in der Regel auch Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch dann, wenn diese Veranstaltung von Profis – wie einem Heilpädagogen oder einem Sozialpädagogen – abgehalten wird. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist nämlich hier nur dann möglich, wenn der Kurs als Heilbehandlung zu therapeutischen Zwecken angeboten wird. Hierzu muss die Veranstaltung lediglich für die Teilnehmer durchgeführt werden, die diesen aufgrund einer ärztlichen Indikation besuchen.

Richtet sich das Angebot jedoch an Gesunde zwecks Steigerung ihres Wohlbefindens, muss Umsatzsteuer entrichtet werden. Dies hat das Finanzgericht München entschieden (Az. 14 V 3741/08).

Am besten achten Sie darauf, an welche konkrete Zielgruppe sich der Kurs richtet. Das steht in der Regel im Programm des Veranstalters angegeben.


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