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Absetzbarkeit von Unterbringung in Altenheim

Mittwoch, den 22. Juli 2009 (Harald Büring)

Sind die Kosten für die Unterbringung in einem Altenheim steuerlich abzugsfähig?

© fred goldstein - Fotolia.com

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Das Finanzamt braucht die Aufwendungen für eine Unterbringung in einem Altenheim nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennen, soweit der Betroffene dort aus altersbedingten Gründen untergebracht wird und in der für sein Alter üblichen Form pflegebedürftig ist.

Sofern die Unterbringung hingegen nachweislich krankheitsbedingt erfolgt, weil der Betroffene krankheitsbedingt pflegebedürftig geworden ist, sind die Kosten für eine Unterbringung im Altenheim normalerweise als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Hierbei kann es sich auch um eine psychische Erkrankung wie etwa Wahnvorstellungen und Psychose handeln, wenn der Patient aus diesen Gründen nicht mehr in seinen eigenen vier Wänden leben kann. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 28.04.2009 (Az. 8 K 1337/08), gegen das die Richter allerdings die Revision zugelassen haben.


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