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Kindergeld und Familienversicherung

Montag, den 20. Juli 2009 (Harald Büring)

Müssen Beiträge an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung auch dann bei der Ermittlung des Einkommens vom Kind abgezogen werden, wenn es nur im Rahmen der Familienversicherung bei den Eltern mitversichert ist?

© Mellimage - Fotolia.com

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Normalerweise dürfen volljährige Kinder im Rahmen einer Berufsausbildung nicht mehr als 7.680,- Euro im Kalenderjahr verdienen, damit nicht das Kindergeld gestrichen wird. Das anzurechnende Einkommen des Kindes verringert sich jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes u.a. auch um die Beträge, die ein Kind entweder für seine Krankenkasse und Pflegekasse oder seine private Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen muss.

Hierzu hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden, dass das Gleiche für Beiträge gilt, welche im Rahmen einer Mitversicherung des Kindes an die Familienversicherung bezahlt werden müssen (Az. 3 K 880/08 kg). Dieser Fall dürfe nicht anders behandelt würden, weil die Eltern sich hier – ebenso wie bei einer eigenständigen Versicherung des Kindes – in einer Unterhaltssituation befinden würden.

Das Gericht hat in dieser Sache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


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