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Kfz

Neue KfZ-Steuer

Donnerstag, den 9. Juli 2009 (Harald Büring)

Wie wirkt sich die Neuregelung der Kfz-Steuer aus? Das hängt vor allem vom Zeitpunkt der Erstzulassung des Wagens ab.

© Stefan Rajewski - Fotolia.com

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Seit dem 01.07.2009 wird die Kfz-Steuer unter Umständen nicht mehr nur nach der Größe des Hubraums und der Erfüllung der Euro-Norm, sondern auch nach dem CO 2 – Ausstoß berechnet. Eine zusätzliche Besteuerung erfolgt hier aber nur, soweit der CO 2 – Ausstoß den Grenzwert von 120 überschreitet- was bei vielen Wagen leider immer noch  der Fall ist. Diese Änderung gilt vorerst jedoch nur für alle Neuwagen, die erst ab dem 01.07.2009 zum Verkehr erstmals zugelassen worden sind.

Wenn die Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erfolgt ist, wird unter Umständen für ein bis zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach wird erst einmal entweder das alte oder das neue Recht angewendet- je nachdem, was für den Halter günstiger ist.

Soweit das Fahrzeug vor dem 05.11.2008 erstmalig zugelassen wird, gilt vorerst noch das frühere Recht, wonach vor allem die Größe des Hubraums maßgeblich ist.


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Nähere Informationen finden Sie z.B. im Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums oder beim ADAC.


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