Fahrtenbuch mit Mängeln
Montag, den 6. Juli 2009 (Harald Büring)Das Finanzamt darf bei den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nicht zu penibel sein.
Wenn Sie von Ihrer Firma einen Firmenwagen überlassen bekommen haben, sollten Sie ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorlegen können. Ansonsten macht das Finanzamt von der – häufig unvorteilhaften 1%-Methode Gebrauch und versteuert hiernach den geldwerten Vorteil als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies darf das Finanzamt allerdings nicht bei unbedeutenden kleineren Abweichungen, soweit die Plausibilität durch die Abweichungen nicht infrage gestellt wird.
Diese Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof hat jetzt das Finanzgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (12 K 4479/07 E). Es hat u.a. festgestellt, dass es kleinere Abweichungen zwischen stichprobenartig geprüften Kilometerangaben und einem Routenplaner geben darf. Diese dürfen bei etwa 1,5% der Jahresgesamtfahrleistung liegen.
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