Dienstreise und Fahrtkosten
Montag, den 20. Oktober 2008 (Harald Büring)Können Arbeitnehmer auf einer Dienstreise von über 3 Monaten ebenfalls die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe steuerlich erfolgreich geltend machen?
Bislang waren Sie als Arbeitnehmer bei einer längeren Dienstreise der Dumme. Ab dem 4 Monat wurden Ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt nicht mehr als Werbungskosten anerkennt. Ab diesem Zeitpunkt mussten Sie sich mit den Entfernungspauschalen begnügen.
Dies sollten Sie sich aufgrund einer neuen Entscheidung ab dem Veranlagungszeitraum 2007 nicht mehr gefallen lassen. Sie sollten in Ihrer Steuererklärung auch über den Zeitpunkt von drei Monaten Ihre vollständigen Fahrtkosten eintragen. Bei Ablehnung sollten Sie Einspruch einlegen und sich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 10.04.2008 berufen (Az. VI R 66/05). Denn Sie brauchen sich nur dann mit der Entfernungspauschale zufrieden geben, wenn Sie an einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind. Allein durch Zeitablauf entsteht jedoch nach Ansicht der Richter keine solche Arbeitsstätte.
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