Kosten für Prozess vor Finanzgericht
Freitag, den 26. Juni 2009 (Harald Büring)Können die Kosten für ein Verfahren vor dem Finanzgericht steuerlich abgesetzt werden?
Die entrichteten Aufwendungen für einen Finanzgerichtsprozess können allenfalls dann von Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um Werbungskosten handelt. Dies ergibt sich daraus, weil der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit die Abzugsfähigkeit für Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gestrichen hat.
Allerdings sind die Richter des Finanzgerichtes Düsseldorf der Ansicht, dass auch dann die Aufwendungen für den Prozess vor dem Finanzgericht nicht absetzbar sind, wenn es bei dem Verfahren um die Anerkennung von bestimmten Ausgaben als Werbungskosten geht.
Die Frage ist jedoch, ob diese Entscheidung Bestand hat. Der Betroffene hat nämlich gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist daher gegenwärtig vor dem Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 26/08.
Sie sollten daher als Betroffener am besten Einspruch gegen Ihren Einkommenssteuerbescheid einlegen und sich ausdrücklich auf diese Revisionssache berufen.
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