Firmenwagen und Gehaltspfändung
Mittwoch, den 17. Juni 2009 (Harald Büring)Inwieweit spielt der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstwagen bei der Gehaltspfändung eine Rolle?
Wem aufgrund von Schulden und einem entsprechenden Titel die Zwangsvollstreckung in Form einer Gehaltspfändung droht, profitiert gewöhnlich nicht daraus, wenn der Arbeitgeber ihm aufgrund eines zur Verfügung gestellten Firmenwagens weniger Gehalt zahlt. In diesem Fall wird der mit der Nutzung dieses Fahrzeugs verbundene geldwerte Vorteil nämlich bei der Berechnung der Pfändungsgrenze beim Arbeitseinkommen berücksichtigt.
Dies hat das hessische Landesarbeitsgericht entschieden (Az. 6 Sa 1025/07). Ausschlaggebend war für das Gericht u.a., dass auch Naturalleistungen zur Deckung des Unterhaltes dienen.
Sie müssen also als Besitzer eines Firmenwagens damit rechnen, dass in Ihr Gehalt auch dann vollstreckt werden kann, wenn es bei Ihnen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Man kann sich also nicht dadurch vor der Pfändung seines Arbeitseinkommens schützen, dass man das Gehalt herunterhandelt und dafür zum Ausgleich vom Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt.
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