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Falschberatung Banken und Finanzmarktkrise

Freitag, den 17. Oktober 2008 (Harald Büring)

Angesichts der Finanzmarktkrise stellt sich manches Anlageprodukt als Flop heraus. Bankkunden haben unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz. Gleichwohl sollte keiner voreilig eine Klage einreichen.

Normalerweise sind Sie als Kleinanleger der Dumme, wenn Sie ein Opfer der gegenwärtigen Finanzkrise geworden sind und etwa einen Totalverlust bei Ihren Aktien erleiden. Anders ist es jedoch dann, wenn Sie aufgrund einer Fehlberatung geschädigt worden sind. Dann haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz, den Sie auch gerichtlich durchsetzen können. Ein Beratungsfehler liegt häufig z.B. dann vor, wenn ein Anlagenberater einen Rentner dadurch um seine letzten Ersparnisse bringt, dass er ihm einen hochspekulativen Aktienfonds als sicheres Anlageprodukt ohne Verlustrisiko andreht. Denn Sie müssen als Kunde auch über die Risiken eines Anlageproduktes hinreichend aufgeklärt werden. Das Dumme ist, dass Sie dem Berater gewöhnlich diese Fehlberatung nachweisen müssen. Normalerweise verjähren auch Schadensersatzansprüche nach drei Jahren (es gibt hier aber auch Ausnahmen).

Von daher sollten Sie auf keinen Fall auf eigene Faust eine Klage einreichen, sondern sich zuvor durch einen kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Hierzu wenden Sie sich am besten an die Verbraucherzentralen, bei denen häufig günstige Beratungen durch Rechtsanwälte angeboten werden.

Näheres finden Sie hier und hier .


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