Sparstrumpf und Steuerschätzung
Dienstag, den 14. Oktober 2008 (Harald Büring)Darf das Finanzamt Kapitaleinkünfte unterstellen, wenn Sie zu Hause eine größere Summe Bargeld horten und es ohne Nachweis ausgeben?
Normalerweise sind Sie dem Finanzamt keine Rechenschaft schuldig, wenn Sie Ihr Konto plündern, das Bargeld eine Zeitlang in Ihren eigenen vier Wänden aufbewahren und dann für Ihre allgemeine Lebensführung ausgeben.
Anders sieht die Sache allerdings dann aus, wenn es sich bei dem abgehobenen Bargeld um ein Vermögen von in Höhe von über 350.000 Euro handelt und Sie das Geld innerhalb von zwei Jahren ohne Nachweise verbraten.
In diesem Fall können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie das ganze Geld für Ihre Lebensführung ausgegeben haben. Wenn Sie in diesem Fall weder angeben können, wo Sie die Geld aufbewahrt haben, noch für was sie es verwendet haben, haben Sie schnell schlechte Karten.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf darf das Finanzamt bei einer derart unglaubwürdigen Geschichte unterstellen, dass Sie das Geld heimlich angelegt haben (Az. 9 K 3577/05 E, F). Dabei darf es den Zinssatz im Wege der Schätzung bestimmen. Im zugrundeliegenden Fall durfte das Finanzamt bei der Schätzung der Kapitaleinkünfte einen Zinssatz von 3% zugrundelegen.
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