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Aushöhlung von Abzugsmöglichkeit beim häuslichen Arbeitszimmer und Verfassung

Mittwoch, den 20. Mai 2009 (Harald Büring)

Ist die Beschränkung der Abzugsmöglichkeit beim häuslichen Arbeitszimmer auf Räume, die den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bilden, verfassungswidrig? Das Finanzgericht Münster spricht sich in einer aktuellen Entscheidung dafür aus.

© Kurt Holter - Fotolia.com

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Seit dem Jahr 2007 können Arbeitnehmer gewöhnlich ihre Aufwendungen für Ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr erfolgreich als Werbungskosten geltend machen. Das gilt sogar für dann, wenn ihnen – wie z.B. Lehrern – kein eigener Arbeitsplatz an ihrer Arbeitsstelle zur Verfügung steht. Grund hierfür ist eine Neuregelung im Einkommenssteuergesetz, wonach eine Abzugsmöglichkeit nur noch für ein Arbeitszimmer besteht, das den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Demnach müsste ein Arbeitnehmer fast nur noch von zu Hause tätig sein.

Das Finanzgericht Münster hält diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil sie nach Ansicht der Richter gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Es hat daher ein Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht im Wege eines Vorlagebeschlusses angerufen (FG Münster, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 2872/08 E).


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