Abzug von deutschen Krankenversicherungsbeiträgen in Polen
Dienstag, den 19. Mai 2009 (Harald Büring)Darf die steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Beiträgen für die deutsche Krankenkasse in Polen ausgeschlossen werden?
Ein nach Polen ausgewanderter deutscher Rentner bezieht dort sowohl eine Erwerbsminderungsrente, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland versteuert wird, als auch eine Betriebsrente, die aufgrund dieser Vereinbarung in Polen versteuert wird.
Als er bei der Abgabe seiner Steuererklärung in Polen seine deutschen Krankenkassenbeiträge geltend machte, lehnte dies das polnische Finanzamt mit dem Hinweis auf die dortige Rechtslage ab. Nach den polnischen Gesetzen sind nur Beiträge für eine Krankenversicherung in Polen steuerlich abzugsfähig.
Der europäische Gerichtshof entschied jetzt im Rahmen eines Vorlagebeschlusses durch ein polnisches Verwaltungsgericht, dass dieses polnische Gesetz rechtswidrig ist. Es verstößt gegen europäisches Recht in Form des Rechtes auf Freizügigkeit nach 18 Art. EG (EuGH, Urteil vom 23.04.2009 Az. C-544/07).
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