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Verfassungsbeschwerde gegen Rentenbesteuerung

Samstag, den 16. Mai 2009 (Harald Büring)

Darf der Fiskus für die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr Steuer verlangen? Oder verstößt dies gegen die Verfassung?

© Alta.C - Fotolia.com

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Seit dem Jahr 2005 greift der Fiskus auf einen immer größeren Anteil der Rente zu. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem Beginn der Rente. Wer erst im Jahre 2040 oder später Renten bezieht, muss sich die volle Versteuerung seiner Rente gefallen lassen. So hat das jedenfalls der Gesetzgeber im sogenannten Alterseinkünftegesetz geregelt.

Ein Rentner wollte sich das nicht gefallen lassen und klagte. Vor dem Bundesfinanzhof scheiterte er, weil nach Ansicht der Richter eine nachgelagerte Besteuerung der Renten rechtmäßig sei (Az. X R 15/07). Anders sei dies nur dann, soweit im Einzelfall eine Doppelbesteuerung vorliege, bei der bereits besteuerte Einkünfte erneut besteuert werden. Dies sei aber im vorliegenden Fall zu verneinen.

Hiergegen legte der Betroffene nunmehr Verfassungsbeschwerde ein. Diese ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 201/99 anhängig. Auch Renten sind als Produkt eigener Leistung wie Eigentum durch Art. 14 des Grundgesetzes vor einem unzulässigen Eingriff geschützt.


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Eine Reaktion zu “Verfassungsbeschwerde gegen Rentenbesteuerung”
  1. Jochen Pleines

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    soweit Ihnen noch nicht bekannt, möchte ich Sie auf meine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1066/10) wegen verfassungswidriger Rentenbesteuerung ab 2005 hinweisen. Dazu gibt es eine weitere Beschwerde (Az. 2 BvR 844/10). Beide Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht bis jetzt noch nicht zur Entscheidung angenommen.
    Die von Ihnen genannte (und mir bekannte) Beschwerde Az. 2 BvR 201/09 war leider schlecht begründet, so dass ich mit einer Zurückweisung gerechnet habe.

    Mein vollständiges Verfahren mit allen Texten und Anlagen – beginnend mit der Petition an den Deutschen Bundestag über Klage, Revision bis zur Verfassungsbeschwerde finden Sie auf meiner Homepage http://www.rentenbesteuerung-2005.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jochen Pleines
    Dachsweg 6
    78532 Tuttlingen
    e-mail: jochen.pleines@web.de



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