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Kindergeld nach Trennung

Dienstag, den 14. Oktober 2008 (Harald Büring)

Ist eine Bestimmung der Eltern über den Bezug von Kindergeld auch noch nach einer Trennung möglich?

Sofern die Eltern eines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, so bestimmen diese selbst, wer das Kindergeld erhalten soll.

Sofern hingegen ein Elternteil nach einer Trennung auszieht und sich nicht mehr in der Ehewohnung blicken lässt, steht ihm auch kein Kindergeld mehr zu.
Anders ist es unter Umständen, wenn das ausgezogene Elternteil ständig in die Ehewohnung zurückkehrt, um dort tagsüber die Kinder zu betreuen. Dann steht dem ausgezogenen Elternteil womöglich immer noch das Kindergeld zu, wenn die Eltern vor der Trennung vereinbart hatten, dass an ihn das Kindergeld gezahlt werden soll. Dies hat kürzlich das Finanzgericht München entschieden (Az. 10 K 275/07).
Entscheidend ist hiernach, ob sich nach der Trennung die Betreuungssituation für die Kinder geändert hat. Demgegenüber spielt es keine Rolle, ob die eheliche Lebensgemeinschaft vollständig aufgelöst worden ist. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.


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