Absetzbarkeit von Kosten für Heimunterbringung
Mittwoch, den 13. Mai 2009 (Harald Büring)Inwieweit sind die Kosten für die Unterbringung in einem Heim für Behinderte steuerlich abzugsfähig?
Wer schon in jüngeren Jahren aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung in ein Heim aufgenommen werden muss, sollte seine Aufwendungen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das Finanzamt muss diese Kosten in der Regel auch als außergewöhnliche Belastungen anerkennen.
Denn für einen Menschen im Erwerbsalter ist so etwas eine ungewöhnliche Situation, die er erst mal bewältigen muss. Darüber hinaus sollte sich der Betroffene am besten von einem Amtsarzt bescheinigen lassen, dass die Unterbringung aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Demgegenüber stellen die Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim für einen betagten Bürger generell keine außergewöhnliche Belastung dar. Diese Kosten gehören nach der Rechtsprechung zu den üblichen Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung.
Dies alles ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichtes Köln (Az. 3 K 4346/06).
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