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Absetzbarkeit   Ι   Einkommensteuer

Absetzbarkeit von Organspende

Montag, den 11. Mai 2009 (Harald Büring)

Kann man die Spende eines Organs an ein anatomisches Institut für den Fall des Ablebens als Spende von der Steuer absetzen?

© HP_Photo - Fotolia.com

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Wer bestimmt, dass eine anatomische Einrichtung nach dem Eintritt des Todes über seine Organe verfügen darf, kann diese nicht zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung in seiner Steuererklärung erfolgreich als Sachspende geltend machen. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden (Az. 2 K 2400/06).

Bei dem Leichnam handelt es sich nach Ansicht der Richter um keine gewöhnliche Sache. Dies ergebe sich daraus, dass derartige „Verfügungen“ in einem eigenständigen Gesetz, dem Transplantationsgesetz, geregelt werden. Zudem sei zu bedenken, dass eine solche „Spende“ erst mit dem Tod des Steuerzahlers bewirkt werde. Da macht die steuerliche Anerkennung auch keinen Sinn mehr.

Soweit der Betroffene einen Betrag für seine Beerdigung an das Institut überweist, sei dieser nach Ansicht der Richter ebenfalls nicht als Spende abzugsfähig.


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