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Einkommensteuer

Kosten für alternative Therapie bei Krebs

Montag, den 27. April 2009 (Harald Büring)

Inwieweit sind die Kosten für eine alternative Krebsabwehrtherapie steuerlich abzugsfähig?

© Tom Nance - Fotolia.com

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Neben Aids und einigen Autoimmunerkrankungen spielen bei Krebs neben den anerkannten Methoden der Schulmedizin alternative Behandlungsformen eine große Rolle, die häufig nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können. In diesem Fall muss das Finanzamt unter Umständen die Aufwendungen für eine alternative Krebsbehandlung als außergewöhnliche Belastungen anerkennen.

Dies setzt normalerweise voraus, dass Sie vor dem Beginn der Behandlung die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachweisen.

Bei plötzlich diagnostizierten und lebensbedrohenden Krebserkrankungen ist für solche Formalien keine Zeit. Von daher kann hier das Bestehen der medizinischen Indikation nach Ansicht des Finanzgerichtes Niedersachsen auch noch durch ein nachträglich erstelltes Sachverständigengutachten erbracht werden (Az. 11 K 490/07).

Dieses Gericht hat allerdings im konkreten Fall die Anerkennung der Kosten für eine immunbiologischen Krebsabwehrtherapie mit Ukrain verneint und dies damit begründet, dass es sich um keine allgemein anerkannte Methode handelt.

Gegen dieses Urteil ist allerdings ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen ist derzeit noch nicht bekannt.


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