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Einbau von Treppenlift für mitteloses Kind

Dienstag, den 21. April 2009 (Harald Büring)

Ist der Einbau eines Treppenliftes von Eltern für ihr behindertes volljähriges Kind steuerlich abzugsfähig?

© Honggang Hu - Fotolia.com

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Manchmal führt ein Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu, dass volljährige Kinder auf einen Treppenlift angewiesen sind. In diesem Fall muss das Finanzamt unter Umständen die Aufwendungen für den Einbau einer solchen Einrichtung auch dann als außergewöhnliche Aufwendungen anerkennen, wenn die Eltern diese Kosten bezahlen.

Dies setzt allerdings voraus, dass das Kind die Aufwendungen hierfür nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es muss dafür auf sein eigenes verwertbares Vermögen zurückgreifen, wenn dies zumutbar ist. Auch ein hohes Vermögen braucht nicht eingesetzt werden, soweit das Kind mittellos ist und das Geld für seine Altersvorsorge sowie zur Abdeckung seines lebenslang bestehenden behinderungsbedingten Mehrbedarfes benötigt.

Dies hat der Bundesfinanzhof bei einem volljährigen Sohn entschieden, der aufgrund eines Unfalls querschnittgelähmt war (Az. III R 97/06). Er durfte eine Forderung gegen seinen Unfallversicherer in Höhe von 56.000,- Euro für sich behalten.


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