Ausbildung zum Piloten
Montag, den 20. April 2009 (Harald Büring)Sind die Aufwendungen für die Ausbildung zum Piloten als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig?
Soweit sich Piloten während ihrer Ausbildungszeit nicht in einem Dienstverhältnis, sondern nur in einem Ausbildungsverhältnis befinden, sind sie arm dran. Auch wenn sie die ganzen Kosten selbst oder einen Teil selbst tragen müssen, ist es fraglich, ob ihre Kosten dafür als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt werden.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg spricht sich in seiner Entscheidung vom 17.12.2008 dagegen aus (Az. 8 K 6331/06 B). Im zugrundeliegenden Sachverhalt musste der Schüler einen Teil der Kosten selbst tragen und erhielt dafür von der Fluggesellschaft ein Darlehen gewährt.
Trotzdem sollten Sie als Betroffener nicht zu schnell aufgeben, weil der Pilot gegen diese Ablehnung Revision eingelegt hat. Dieses Verfahren ist nunmehr unter dem Aktenzeichen VI B 6/09 beim Bundesfinanzhof anhängig. Man darf gespannt sein, wie dieses Gericht abschließend entscheidet.
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