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Haftung von Steuerhinterzieher

Freitag, den 17. April 2009 (Harald Büring)

Darf das Finanzamt einen Steuerhinterzieher auch dann alleine in Anspruch nehmen, wenn mehrere Steuerstraftäter in Erscheinung getreten sind?

© Falko Matte - Fotolia.com

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Soweit das Finanzamt nur einen Steuerstraftäter im Wege eines Haftungsbescheides in Anspruch nimmt, obwohl mehrere Personen zu wenig Steuern bezahlt haben, muss es das normalerweise näher begründen.

Anders ist es jedoch, wenn es sich bei dem Herangezogenen um einen Steuerhinterzieher handelt, der vorsätzlich gehandelt hat. Gegenüber einem solchen Straftäter ist das Finanzamt keine Rechenschaft schuldig. Es darf ihn ohne Begründung alleine in Anspruch nehmen. Das gilt sogar dann, wenn andere Personen ebenfalls vorsätzlich Steuern hinterzogen haben. Dies hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 40/07). Allerdings muss dabei feststehen, dass der Betroffene auch tatsächlich vorsätzlich gehandelt hat. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Unternehmer keine Einkommenssteuer vom Lohn seiner Beschäftigten abgeführt.


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