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Steuerberatungskosten

Samstag, den 11. April 2009 (Harald Büring)

Sind Kosten für den Steuerberater steuerlich abzugsfähig? Dies ist teilweise sehr umstritten.

© Niceshot - Fotolia.com

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Aufwendungen für den Steuerberater muss das Finanzamt auf jeden Fall anerkennen, soweit sie als Werbungskosten anzusehen sind. Hierzu gehören gewöhnlich etwa alle Fragen, die sich auf Ihr Einkommen beziehen, nicht etwa aber das die Ermittlung von Sonderausgaben und von außergewöhnlichen Belastungen. Diese rein privaten Kosten braucht das Finanzamt seit dem Kalenderjahr 2006 nicht mehr als Sonderausgaben zur berücksichtigen.

Sie sollten dennoch vollständig alle Ausgaben für Ihren Steuerberater in Ihrer Steuererklärung geltend machen, weil die Nichtanerkennung von privaten Steuerberatungskosten möglicherweise verfassungswidrig ist. Diesbezüglich ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 10/08). Höchstwahrscheinlich wird letztendlich das Bundesverfassungsgericht darüber befinden müssen.

Der Bund der Steuerzahler und Ausschüsse im Bundesrat fordern, das der Gesetzgeber wieder private Steuerberatungskosten steuerlich anerkennt – ohne mal wieder „Nachhilfe“ durch das Bundesverfassungsgericht zu benötigen. Dafür spricht allein schon, dass die Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben oftmals schwierig ist und daher von einer „Steuervereinfachung“ keine Rede sein kann – ganz im Gegenteil!


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