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Einkommensteuer

Operation wegen Fettleibigkeit

Donnerstag, den 9. Oktober 2008 (Harald Büring)

Können die Kosten zur Entfernung einer Fettschürze von der Steuer abgesetzt werden?

Ehe Sie einen solchen Eingriff durchführen lassen, sollten Sie sich ausgiebig von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Dieser sollte zunächst einmal die Ursachen gründlich abklären. In manchen Fällen bildet sich nämlich eine Fettschürze aufgrund einer inneren Erkrankung, die unbedingt behandelt werden sollte.

Eine Operation kommt gewöhnlich nur in schweren Fällen von Fettleibigkeit in Betracht. Wenn sie medizinisch angezeigt ist, müssen unter Umständen die Krankenkassen die Kosten tragen. Das ist besonders dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres zu hohen Gewichtes etwa unter Cholesterin, hohem Blutdruck oder psychischen Störungen leiden. Sie sollten sich als Betroffener daher unbedingt vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Wenn die Krankenkasse nicht die Kosten trägt, sollten Sie sich ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Attest besorgen, bevor sie den Eingriff durchführen lassen. In diesem sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass eine medizinischen Indikation für die von Ihnen gewünschte Entfernung einer Fettschürze besteht. Unter dieser Voraussetzung sind die Kosten gewöhnlich als außergewöhnliche Kosten abzugsfähig. Ansonsten haben Sie Pech gehabt. Es reicht nicht aus, dass Sie sich nachträglich ein Attest besorgen. Dies hat kürzlich das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 5 K 24/07). Denn das Finanzamt erkennt keine Aufwendungen für Schönheitsoperationen an, die unter rein ästhetischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Sie sollten sich auch nicht wegen jedes kleinen Fettpölsterchens gleich verrückt machen lassen.


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