Unbewohnbare Eigentumswohnung
Montag, den 6. April 2009 (Harald Büring)Kann ein Steuerpflichtiger die Kosten für die plötzliche Unbewohnbarkeit seiner Eigentumswohnung steuerlich absetzen?
Fraglich ist es allerdings, ob der Bundesfinanzhof dieses Urteil wieder aufhebt. Dort ist nämlich in dieser Sache ein Revisionsverfahren anhängig, weil das Finanzamt gegen das Urteil Revision eingelegt hat (VI R 62/08).
In den Kauf einer neuen Eigentumswohnung muss meist eine Menge Geld investiert werden. Um so schlimmer ist es, soweit sich diese einige Monate nach dem Umzug wegen Schlampereien bei der Errichtung als unbewohnbar herausstellt und Sie auf Anordnung des Bauamtes auf die Straße gesetzt werden.
Soweit Sie wegen Haftungsklauseln nicht den Bauunternehmer z.B. für das Anmieten einer Mietwohnung in Haftung nehmen können, sollten Sie Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese Aufwendungen sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf (14 K 6385/04 E) abzugsfähig.
Ähnliche Artikel:
