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Firmenwagen und Fahrt zur Arbeit

Freitag, den 20. März 2009 (Harald Büring)

Darf das Finanzamt bei einem Arbeitnehmer mit Firmenwagen den geldwerten Vorteil für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit versteuern, obwohl er diesen dafür gar nichts benutzt?

© Stefan Rajewski - Fotolia.com

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Soweit ein Mitarbeiter von seiner Firma einen Firmenwagen zur freien Verfügung überlassen bekommt und sich auf die pauschale Berechnung des vermögenswerten Vorteils für private Wege nach der sog. 1% Methode einlässt, gehört hierzu normalerweise auch die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Hierfür wird dann zusätzlich zu den privaten Spritztouren ein Zuschlag in Höhe von 0,03% des inländischen Listenpreises pro Entfernungskilometer veranschlagt.

Dies ist aber dann nicht zulässig, soweit der Betroffene – etwa durch eine Jahresfahrkarte bei der deutschen Bahn – belegen kann, dass er das Fahrzeug gar nicht für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle benutzt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 52/07).

Hiermit werden Sie allerdings bei Ihrem Finanzamt kein Gehör finden, weil das Bundesfinanzministerium in einem sogenannten Nichtanwendungserlass die Anwendung der Entscheidung auf vergleichbare Sachverhalte untersagt hat.

Von daher bleibt Ihnen im Ernstfall nichts anderes übrig, als erst einmal gegen den Steuerbescheid einen Einspruch einzulegen und dann gegen die Zurückweisung des Einspruchs eine Klage beim Finanzgericht einzureichen. Am besten wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.


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