Umzugskosten und Routenplaner
Donnerstag, den 19. März 2009 (Harald Büring)Bei einem Umzug sollten Sie sich eine Wohnung aussuchen, von der Sie eine wesentlich kürzere Fahrtzeit zur Arbeit haben. Am besten prüfen Sie das mit einem Routenplaner. Aber von dem müssen Sie auch nicht abhängig sein.
Umzugsbedingte Kosten sind nicht als Werbungskosten absetzbar, soweit Sie aus privaten Gründen umgezogen sind. Sie müssen dem Finanzamt vielmehr klarmachen, dass eine hinreichende berufliche Veranlassung bestand. Diese ist normalerweise dann gegeben, wenn die tägliche Fahrtzeit von der Wohnung zur Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde kürzer ist. In diesem Fall macht es gewöhnlich nichts, wenn Sie auch aufgrund privater Gründe die Wohnung gewechselt haben.
Der Nachweis einer Verkürzung der Fahrtzeit kann auch durch den Einsatz von Routenplanern erbracht werden. Dies hat jetzt das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 5 K 33/08).
Dumm ist es nur, wenn der Routenplaner z.B. nicht die Stauanfälligkeit der früheren Strecke berücksichtigt. In diesem Fall sollten Sie auf ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zurückgreifen können.
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