Incentive-Reise vom Arbeitgeber
Mittwoch, den 11. März 2009 (Harald Büring)Muss ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer vom Arbeitgeber gesponserten Incentive-Reise für den dadurch erhaltenen “geldwerten Vorteil” Steuern bezahlen?
Insbesondere leitende Angestellte werden gerne mal von ihren Arbeitgebern für ihre gute Leistungen auf eine Inventive-Reise geschickt – auf Kosten der Firma.
Diese Fahrten haben für die betroffenen Arbeitnehmer einen Nachteil: Das Finanzamt darf sie dafür in der Regel auch zur Kasse bitten – und von ihnen dafür mehr Einkommenssteuer kassieren. Solche Reisen sind gewöhnlich als „geldwerter Vorteil“ anzusehen, weil hier die Mitarbeiter als Belohnung ein kleines Zubrot erhalten sollen.
Anders ist das nur dann, wenn eindeutig das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiegt, wie das bei Schulungsveranstaltungen und Fachtagungen der Fall ist. Hierzu reicht es nicht, wenn nur ganz nebenbei mal über fachliche Inhalte geplaudert wird und dies für den Arbeitgeber von Nutzen ist.
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