Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Grundsteuer

Grundsteuer und Verfassung

Dienstag, den 10. März 2009 (Harald Büring)

Brauchen Grundstückseigentümer keine Grundsteuer zu bezahlen, weil sie verfassungswidrig ist?

© Martina Berg - Fotolia.com

© Martina Berg - Fotolia.com

So mancher Grundstückseigentümer ärgert sich darüber, dass er zur Grundsteuer herangezogen wird- während andere Vermögensgegenstände seit Abschaffung der allgemeinen Grundstückssteuer keiner Besteuerung unterliegen. Gleichwohl ist die Grundsteuer nach Ansicht der Richter des Finanzgerichtes Nürnberg verfassungsgemäß (Az. 4 K 632/2008).

Durch die Erhebung der Grundsteuer werde nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstoßen, weil das Eigentum als solches von einer Steuer nicht berührt werde. Diese werde nämlich aus dem Vermögen entrichtet und nicht aus dem Grundstück. Darüber hinaus werde nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, weil andere Vermögensarten weniger disponibel seien und ein Grundstück an die jeweilige Örtlichkeit gebunden sei. Von daher bestünden gegen die Grundsteuer keine verfassungsrechtlichen Bedenken.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Altersabsenkung beim Kindergeld und Verfassung



Einen Kommentar schreiben