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Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten

Dienstag, den 7. Oktober 2008 (Harald Büring)

Dürfen die Erschließungskosten zu einer Erhöhung der Grundsteuer für den Erwerber des Grundstückes führen?

Als Grundstückserwerber müssen Sie normalerweise nach dem Grundstückskauf Grunderwerbssteuer bezahlen. Diese Steuer beträgt gewöhnlich 3,5% des Kaufpreises. Sofern Sie dabei die Kosten für die Erschließung des Grundstücks vertraglich mit übernehmen, gehören diese Aufwendungen normalerweise mit zum Kaufpreis und wirken sich daher steuererhöhend aus.

Anders ist das jedoch nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz dann, wenn Sie ein Grundstück von der Gemeinde selbst erworben haben (4 K 2637/04). Diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, weil die Finanzverwaltung hiergegen Revision eingelegt hat. Man darf gespannt sein, wie der Bundesfinanzhof endgültig entscheiden wird (Az. II R 20/08).

Aus diesem Grunde ist es bei dem Kauf eines gemeindeeigenen Grundstückes bei der Übernahme der Erschließungskosten durch den Käufer wichtig, dass diese im Grundstückskaufvertrag separat ausgewiesen werden. Darauf sollten Sie bei dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages bestehen.


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Eine Reaktion zu “Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten”
  1. Uwe

    Über die Revision (II R 20/08) wurde schon am 23.9.2009 entschieden! Beim Erwerb eines bereits erschlossenen Grundstücks gehören die Erschließungkosten zur Gegenleistung!



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