Gesponsertes Studium durch den Arbeitgeber
Freitag, den 6. März 2009 (Harald Büring)Ist für einen Arbeitnehmer die Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber lohnenswert?
So manches Unternehmen übernimmt die Studiengebühren seiner Beschäftigten für ein berufsbegleitendes Studium z.B. an einer Abendakademie. Der Mitarbeiter braucht dabei normalerweise nicht befürchten, dass der Fiskus diese Aufwendungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansieht. Der Arbeitgeber muss dem Finanzamt nur klar machen, dass das Studium allein im Interesse des Betriebes liegt, weil der dann seinen Mitarbeiter besser einsetzen kann. Das klappt am besten dann, wenn er die Studienzeiten als Arbeitszeit berücksichtigt. Bei dem Vorliegen eines eigenbetrieblichen Interesses ist diese Art der Unterstützung nämlich mit keinem vermögenswerten Vorteil für den Arbeitnehmer verbunden.
Der Arbeitnehmer wird sich allerdings kaum vor der Erhöhung seiner Abgaben drücken können, weil die Sozialversicherungsträger gewöhnlich nicht so großzügig sind und von einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen ausgehen.
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