Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Einkommensteuer   Ι   Kindergeld

Kindergeldanspruch für türkische Staatsangehörige

Dienstag, den 3. März 2009 (Harald Büring)

Inwieweit haben auch türkische Staatangehörige einen Anspruch auf Kindergeld, die sich in Deutschland aufhalten?

© moonrun - Fotolia.com

© moonrun - Fotolia.com

Auch ausländische Staatsangehörige haben häufig einen Anspruch auf Kindergeld.
Wer allerdings aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz stammt, muss zumindest über einen bestimmten aufenthaltsrechtlichen Titel verfügen und oft auch über einen bestimmten Erwerbsstatus verfügen.

Für türkische Staatsangehörige sieht die Situation nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf rosiger aus (Az. 14 K 2206/06 Kg). Sie brauchen nach Ansicht der Richter lediglich sechs Monate in Deutschland leben, um Kindergeld beziehen zu können. Dies gilt auch bei der Unterbringung in einer Sammelunterkunft. Allerdings ist gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az. III R 75/08).

Betroffene sollten gegen einen ablehnenden Bescheid der Familienkasse Einspruch einlegen und in der Begründung insbesondere auf das anhängige Revisionsverfahren hinweisen.


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

Ähnliche Artikel:

  1. Kindergeld für arbeitsloses Kind
  2. Arbeitssuchendes Kind und Kindergeld
  3. Fernlehrgang und Kindergeld
  4. Dienstreise und Fahrtkosten
  5. Übereifrige Steuerfahndung
  6. Absetzbarkeit von Toupet



Einen Kommentar schreiben