Umrüstung eines Firmenwagens auf Gasbetrieb als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Montag, den 2. März 2009 (Harald Büring)Muss für die Umrüstung eines Firmenwagens auf Flüssiggas auch noch Steuer bezahlt werden?
Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenlos einen Firmenwagen nebst Treibstoff zur Verfügung stellt, darf das Finanzamt unter Umständen die Kosten des Arbeitgebers für die Umrüstung auf Flüssiggas als einkommenssteuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen (Az. 10 K 1666/07 L).
Dies setzt allerdings voraus, dass die Mitarbeiter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen und sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen (hierzu gehört auch der Weg von der Wohnung zur Arbeit). In diesem Fall wendet das Finanzamt zu der Bestimmung des geldwerten Vorteils die sogenannte 1% Regelung an. Dies hat dann zur Folge, dass die Umrüstungskosten zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage von 1% des Listenpreises im Monat führen.
Das Finanzgericht Münster hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, so dass noch ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht. Sie sollten daher gegen einen Nachforderungsbescheid Einspruch einlegen.
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