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Zusätzliches Studium und Kindergeld

Samstag, den 28. Februar 2009 (Harald Büring)

Gibt es bei dem Besuch von weiteren Veranstaltungen an der Uni nach dem Diplom/Examen noch Kindergeld?

© tomas del amo - Fotolia.com

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So mancher Student hört mit dem Studium nach der bestandenen Abschlussprüfung noch nicht auf, sondern machen sich durch den Besuch von weiteren Veranstaltungen an der Hochschule für den Arbeitsmarkt fit. So lassen sich gefragte Zusatzkenntnisse erwerben. Als Eltern sollten Sie sich nicht gefallen lassen, wenn die Familienkasse Ihnen jetzt das Kindergeld streicht.

Das gilt jedenfalls dann, wenn die Familienkasse sich darauf beruft, dass Ihr Kind sein Examen in der Tasche hat – und deshalb keine Berufsausbildung mehr vorliege. Hier sollten Sie Einspruch einlegen und auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Revisionsverfahren verweisen (Az. III R 80/08). Schließlich sind Sie gerade jetzt auf das Kindergeld angewiesen, weil Ihr Kind sich auf den Erwerb von seinen zusätzlichen Kenntnissen konzentrieren muss und daher seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.


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