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Trainee-Programm und Kindergeld

Samstag, den 28. Februar 2009 (Harald Büring)

Steht Eltern bei der Absolvierung eines Trainee-Programms noch Kindergeld zu?

© Mellimage - Fotolia.com

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Nach dem Studium muss der Nachwuchs heute häufig ein Trainee-Programm durchlaufen, ehe er sich Hoffnungen auf eine Festanstellung machen kann.

Für diesen Zeitraum sollten Sie als Eltern ruhig Kindergeld beantragen, wenn der Verdienst nicht so hoch ist und Ihr Kind noch keine 25 Jahre alt ist (zuzüglich Dienstzeiten). Sie sollten Ihrem Finanzamt das Trainee-Programm nur gut verkaufen können. In erster Linie geht es darum, dass Ihr Kind hier noch was lernt, so dass es sich um eine Berufsausbildung handelt.

Wenn Sie trotzdem kein Kindergeld erhalten, sollten Sie Einspruch einlegen und sich darauf berufen, dass hierzu mittlerweile ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig ist (Az. III R 88/08). Die Erfolgsaussichten sind nicht so schlecht, zumal das Finanzgericht Münster als Vorinstanz Kindergeld zugesprochen hatte.

Soweit Ihr Kind jedoch die Einkommensgrenze von 7.680,- Euro im Jahr überschreitet, sollten Sie besser Ihren Steuerberater einschalten.


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