Altersabsenkung beim Kindergeld und Verfassung
Freitag, den 27. Februar 2009 (Harald Büring)Ist die Altersabsenkung beim Kindergeld für Kinder in der Ausbildung verfassungswidrig?
Die Absenkung der Altersgrenze für in der Ausbildung/in einem Studium befindlichen Kinder für den Bezug von Kindergeld ist für viele Eltern ein Ärgernis. Sie müssen damit klarkommen, dass das Kindergeld schon mit Vollendung des 25. Lebensjahres gestrichen wird (zuzüglich Dienstzeiten u.a. für Wehrdienst oder Zivildienst), auch wenn Ihr Kind dann häufig über noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügt.
Die Richter des niedersächsischen Finanzgerichtes sehen diese Neuregelung als verfassungsgemäß an. Hierdurch werde auch dann nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, wenn das Kind vorher ein Studium aufgenommen habe und die Eltern auf den Bezug von Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vertraut hätten. Wichtiger sei das Anliegen des Gesetzgebers, Bummelei zu vermeiden.
Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Betroffene beim Bundesfinanzhof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. III B 271/08).
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