Beruflicher und privater Umzug
Dienstag, den 24. Februar 2009 (Harald Büring)Sind die Kosten für einen berufsbedingten Umzug auch dann absetzbar, wenn er zugleich aus privaten Gründen erfolgt?
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann seine Kosten hierfür normalerweise auch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Schwierig wird das jedoch dann, sofern der Umzug zugleich auch aus privaten Gründen erfolgt, die nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.
Das ist etwa dann der Fall, wenn Ihnen Ihr Vermieter sowohl Ihre privaten Räume, wie Ihre Geschäftsräume zum gleichen Zeitpunkt kündigt und sich beide unter einem Dach befinden. Dann müssen Sie sich nämlich auch aus gewichtigen privaten Gründen einen Umzug zu Ihrer neuen Bleibe organisieren.
Die Umzugskosten sind auch dann nicht steuerlich abzugsfähig, wenn sich nach dem Umzug alle Räumlichkeiten auf dem gleichen Grundstück befinden. Dies gilt insbesondere dann, soweit Sie nach dem Rausschmiss auf Ihren eigenen Grund und Boden ziehen. Das ergibt sich aus einer rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg (Az. 6 K 272/06).
Ähnliche Artikel:
